Nebenkostenabrechnung 2018

Nebenkostenabrechnungen 2018 können nur bis 15. November 2019 zur Bearbeitung angenommen werden. Später eingereichte Gebührenberechnungen können nicht mehr bearbeitet werden. Im Übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass die Abrechnungen für das Jahr 2018 am 31.12.2019 verjährt sind, d.h.  Betriebskostenabrechnungen müssen dem Mieter bis zum 31.12.2019 nachweislich zugestellt sein.