Betriebskostenabrechnungen 2019

Betriebskostenabrechnungen 2019 können nur bis 15. November 2020 zur Bearbeitung angenommen werden. Später eingereichte Gebührenberechnungen können nicht mehr bearbeitet werden. Im Übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass die Abrechnungen für das Jahr 2019 , den Mietern nachweislich bis zum 31.12.2020 zugestellt sein müssen, da ansonsten Verjährung eintritt.