Kampf um Wohnraum: keine Räumungsfrist bei ungenehmigtem Einzug

Das AG München hat entschieden, dass auch einer vierköpfigen Familie keine Räumungsfrist gewährt werden muß,

wen diee ohne das Wissen der Vermieterin und ohne einen Mietvertrag zu haben, das Türschloss ausgewechselt und die Wohnung unrechtmäßig besetzt hat. AG München 433 C 777/18

 

Kündigung wegen ungenehmigter Untervermietung von Wohnraum

Das AG München hat entschieden, dass die Kündigung einer Mietwohnung zulässig ist, wenn die Wohnung ohne Genehmigung über einen längeren Zeitraum an Touristen untervermietet wird. AG München 411 C 2150/17

 

Makler oder Gehilfe des Verwalters

Agiert der Makler erkennbar als Gehilfe des Verwalters der Immobilie, hat er keinen Anspruch auf eine Maklerprovision. Die Tätigkeiten des Maklers werden allerdings nur dann als Verwaltung des Objektes eingeordnet, wenn diese über einen längeren Zeitraum erfolgen und die maklertypischen Serviceleistungen maßgeblich übersteigen. Im konkreten Fall hatte die Maklerin zwar die Objektübergabe beaufsichtigt und das Übergabeprotokoll unterzeichnet;

dies reiche aber, so der BGH noch nicht aus, um als Gehilfe des Verwalters zu gelten. Die Maklerin erhielt die Provision zu recht. BGB Urteil vom 22.02.2018 AZ. I ZR 38/17.